Häufige Fragen – FAQ
Unter einer klassischen Dachsanierung versteht man nicht nur die Erneuerung der kompletten Dacheindeckung (Dachziegel, Dachsteine, Blech, Schiefer usw.) und der Spenglerarbeiten (Dachrinne, Kaminbekleidung, Gaubenbekleidung, Trennbleche, usw.), sondern auch den Austausch bzw. neuen Einbau einer energetischen Dachdämmung und Luftdichtbahn. In der Regel bleibt der vorhandene Dachstuhl weiterhin bestehen. Ein Austausch dessen ist im Zuge einer Sanierung nur notwendig, wenn die Sanierung zu spät erfolgte und dieser bereits irreparable Schäden aufweist.
Eine Dachsanierung, welche von einem Fachbetrieb unter Einhaltung der benötigten Dämmwerten ausgeführt wird, ist bezuschussbar und förderfähig. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Die am häufigsten gewählten Fördermaßnahmen sind:
– Der Steuerbonus nach dem EStG § 35 c, der einen Zuschuss von 20 % der gesamten Dachsanierung ermöglicht.
– BAFA Einzelmaßnahme mit bis zu 20 % zzgl. 5 % mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.
– Programme der KFW, welche im Vergleich zu den oben genannten Einzelmaßnahmen, oftmals mit höherem Aufwand und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen am gesamten Gebäude verbunden sind.
Auch hier begleiten wir Sie im Zuge der Dachsanierung und sind bei Fragen für Sie da!
Bei einer Dachsanierung werden grundsätzlich die Wärmedämmung und alle hierfür notwendige „Umfeldmaßnahmen“ bezuschusst und gefördert.
Dazu gehören in der Regel alle Arbeiten, die im Zuge einer Dachsanierung anfallen wie z. B.:
– Die Baustelleneinrichtung
– Das Gerüst
– Die Abbrucharbeiten und Entsorgungskosten
– Die Wärmedämmung und Luftdichtbahn
– Neue Dacheindeckung und Spenglerarbeiten, sowie deren Unterkonstruktion
– Austausch und Neueinbau der Dachfenster (auch wenn diese oftmals bei der Förderung gesondert aufgeführt werden) inkl. deren Zubehör wie Rollläden und Innenbekleidung.
Der Energieberater ist in erster Linie für das Aufzeigen verschiedener Förderprogramme und -möglichkeiten, welche sich z.B. bei einer Dachsanierung auf einige wenige konzentrieren, und für die korrekte Antragsstellung zuständig.
Im späteren Verlauf hat dieser noch die Aufgabe stichprobenartig zu kontrollieren, ob tatsächlich die ausgeschriebenen und berechneten Produkte verbaut wurden.
Zu seinen Aufgaben gehören im Allgemeinen nicht die Erstellung eines individuell passenden Dachaufbaus (welchen er natürlich dennoch empfehlen kann), die Bauleitung oder die Kontrolle der fachlichen Ausführung des Handwerkers. Dies ist seinerseits oftmals auch gar nicht möglich, da dieser nicht für alle Gewerke, die für die vielen energetischen Maßnahmen am Gebäude zuständig sind, das technisch fundierte Hintergrundwissen haben kann.
Für die fachlich korrekte Umsetzung der Sanierungsarbeiten ist der beauftragte Handwerker alleine verantwortlich!
Da der Energieberater vielmehr für die Antragsstellung als für die verbindliche Erstellung eine bauphysikalisch funktionierenden Dachaufbaus und Planung zuständig ist, empfiehlt es hier zuerst den Handwerker zu kontaktieren.
Dieser kann Sie passend zu Ihrem Projekt beraten und von Beginn an eine funktionierende und förderfähige Lösung erarbeiten und anbieten.
Mit diesem Angebot und Unterlagen hat der Energieberater es anschließend leicht, einen Förderantrag zu stellen.
Gerne stellen wir Ihnen auch den Kontakt zu einem unseren Energieberatern im Zuge unseres Beratungsgesprächs her.
Hier können wir Sie vorab schon beruhigen.
Durch unsere Spezialisierung auf Dachsanierungen gehört das Aufdecken von bewohnten Dächern zu unserem Tagesgeschäft.
In der Regel decken unsere Dachdecker an einem Tag so viel ab, wie wir am Abend mit der 1. Funktionsschicht, z. B. der Luftdichtbahn, Aufdachdämmung oder Unterspannbahn, wieder regensicher abdichten können.
Sollte es mal nicht der Fall sein oder unser Team einen zusätzlichen Schutz als notwendig erachtet, planen wir Ihr Wohndach noch zusätzlich, mit dafür geeigneten Dachplanen, ab. Wie Sie hier lesen können, brauchen Sie während der Sanierung sich keine Sorgen um eindringendes Regenwasser machen.
Nein. Es ist selbstverständlich nicht notwendig, dass Sie sich für die Dauer der Arbeiten Urlaub nehmen müssen.
Die Arbeiten finden zum größten Teil von Außen statt, sodass wir keinen Zugang zum Gebäude benötigen.
Stromanschlüsse und Co. werden davor gemeinsam abgesprochen.
Für die meisten Themen, welche während der Sanierung auftretend, reicht ein kurzes Telefongespräch völlig aus.
Ansonsten ist ein kurzes gemeinsames Treffen in der Früh oder Nachmittags bei Ihnen zu Hause am Dach möglich.
Wünscht man sich die Umsetzung seiner Dachsanierung aus einer Hand, also ohne mehrere Handwerksunternehmen beauftragen und koordinieren zu müssen, ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Handwerksbetrieb um einen eingetragenen Dachdecker-Meister-Betrieb handelt. Denn nur ein Dachdeckermeister, darf alle anfallende Arbeiten bei einer Dachsanierung ausführen!
Zimmerer dürfen die benötigten Spenglerabeiten nicht selbst ausführen, wie z.B. die Montage von Dachrinnen, Traufblechen und Kamineinfassungen. Daher benötigen diese dafür einen weiteren Dachdecker- oder Spengler- als Subunternehmer
Spenglerbetriebe dürfen die benötigten Holzarbeiten am Dachstuhl und zum Teil auch Abdichtungs- bzw. Eindeckungsarbeiten nicht ausführen, wie z.B. das Erstellen der Gaubenkonstruktion, Verstärkung der Tragwerkskonstruktion usw. und würden hier einen weiteren Subunternehmer wie z.B. einen Zimmerer oder Dachdecker benötigen.
Der Dachdecker ist somit das einzigste Gewerk, welches Holzarbeiten (Aufstellen oder Reparieren von Dachstühlen), sämtliche Dämm- und Dachdeckerarbeiten, sowie Metallarbeiten (Dachrinne, Gaubenbekleidung) in der Ausbildung lernt und anschließend ausführen darf. Sogar der ggf. anschließende Trockenbau im Innenbereich (z.B. Deckenschrägen oder Fensterinnenbekleidung) gehört zur Ausbildung des Dachdeckers dazu.
Des Weiteren ist empfehlenswert bei der Dachsanierung einen Handwerker auszuwählen, der sich auf das tiefe und breite Feld der Dachsanierungen spezialisiert hat und sich darin bestens auskennt. Bei Dachsanierungen werden, trotz Begleitungen von Energieberatern, oftmals schwerwiegende Fehler gemacht. Diese können anschließend größere Reparaturarbeiten bis hin zum Rückbau des kompletten Dachs zur Folge haben, auf dessen Kosten dann zum Teil der Eigentümer am Schluss sogar noch selbst sitzen bleibt…
Dies lässt sich gleich zu Beginn vermeiden, indem man sich einen Sanierungs-Partner sucht, der sich auskennt und dessen gesamte Organisation, Betrieb und Teambildung auf die Sanierung von Dächern ausgelegt ist.
Wie lange eine Dachsanierung dauert, ist von vielen Faktoren abhängig.
Wie z. B.:
– der Größe des Dachs
– Der Dachform und Anzahl von Durchdringungen
– Zugangsmöglichkeiten und Umgebung des Gebäudes
– Art der Sanierung und Eindeckung
– Anzahl der Dachfenster und Gauben
– Auch das Wetter spielt natürlich eine große Rolle
Sodass es kaum möglich ist, diese Frage pauschal zu beantworten.
Als ungefähren Anhaltspunkt für ein Einfamilienhaus oder Reihenhausabteil kann man
2–3 Wochen schätzen.
Dies ist eine sehr oft gestellt Frage.
Bei einer normalen Dachsanierung bleiben die Deckenbekleidungen und Innenenräume erhalten, sodass der Großteil der Arbeiten von außen erfolgen wird.
Dadurch ist es auch möglich die Räume direkt unterm Dach während der Dachsanierungsausführung weiterhin zu bewohnen.
Auch beim Dachfentsereinbau und -tausch wird dieser Bereich von uns vorerst abgeklebt, sodass lediglich die am Schluss kurzfristig dort ggf. anfallendenden Arbeiten an der Innenbekleidung des Dachfensters von Innen ausgeführt werden.
Nein!
Wo Mertl-Bedachungen drauf steht, steckt auch die Qualität von Mertl-Bedachungen drin.
Gleichzeitig ist dies eine sehr berechtigte Frage, da es leider mittlerweile häufig gängige Praxis ist, dass Aufträge an andere Handwerker „weiterverkauft“ oder mit Leiharbeiter ausgeführt werden, um mehrere Aufträge abwickeln zu können.
Wir legen großen Wert darauf, dass ALLE Arbeiten an Ihrem Dach von unseren festangestellten und spezialisierten Handwerkern umgesetzt werden. Lediglich Leistungen, wie z.B. das Stellen und Reinigen der Baustellentoilette, Gerüstaufbau und Materialtransport auf die Baustelle, werden von unseren Partnerbetrieben ausgeführt.
Derzeitig besteht in Bayern noch keine gesetzliche Verpflichtung eine PV-Anlage im Zuge einer Dachsanierung zu montieren.
Allerdings ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis diese auch in Bayern beschlossen wird.
Da andere Bundesländer bereits entsprechende Gesetze umgesetzt haben, wie z.B. Baden–Württemberg.
Dort ist es ab 2023 Pflicht eine Photovolatikanlage auf ein Bestandsdach zu montieren, sobald dieses saniert wird. Die Frist für deren Montage beträgt dann ein Jahr, sofern diese nicht im Zuge der Dachdeckerarbeiten gleich verbaut wird. Für Neubauten gilt diese Pflicht dort schon 2022.
Was ist mit den alten Dachsteinen bei einer Dachsanierung?
Können diese wiederverwendet werden, wenn sie noch gut aussehen?
Grundsätzlich kann man sagen, spätestens sobald die bestehende Eindeckung ein Alter von mehr als 20 Jahren erreicht hat, macht eine Wiederverwendung dieser Ziegel keinen Sinn.
Für eine Wiederverwendung der Dachziegel, müssten diese vorsichtig vom Dachdecker händisch vom Dach abgedeckt, gestapelt, anschließend unten einzeln gereinigt und wieder hochgefahren werden.
Dadurch entsteht nicht nur ein enormer Zeitaufwand, dessen Arbeitskosten die Investition einer neuen Eindeckung in den meisten Fällen übersteigen wird, sondern die Dachsteinoberfläche wird durch das Reinigen zusätzlich aufgeraut, sodass sich dort schneller Moos und Algen wieder ansetzen können. Hinzu kommt, dass die Steine durch das Stapel mechanisch belastet werden und somit Mikrorisse bekommen könnten. Diese haben zur Folge, dass die Dachsteine im Winter, sobald Niederschlagswasser in den Rissen gefriert, brechen können.