Stand Januar 2024: Die neuen Förderkriterien, der BAFA (nicht nur geltend für Bayern sondern Bundesweit) für die Dämmung eines Dachs haben einige Unklarheiten.
Bis November 2023 hoffte man auf eine Erhöhung der Förderung von 20 % auf 30 %, die jedoch nicht erfolgte. (Quelle)

Die Förderhöhe ist nahezu gleich geblieben, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hat jedoch an Bedeutung gewonnen.
Aktuell gibt es eine BAFA Basisförderung von 15 % Zuschuss, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit (WE) und Jahr.
Mit iSFP erhöht sich der Zuschuss um 5 % und das maximale Investitionsvolumen auf 60.000 Euro pro WE und Jahr.
(Quelle)

Allerdings:
Ein vorläufiger Antrags- und Zusagestopp für den iSFP betrifft neue Dachsanierungsvorhaben, die genauen Auswirkungen sind momentan unklar.

Der Steuerbonus nach §35c EstG scheint weiterhin unverändert bei 20 % zu liegen.
Auch wenn hier oftmals schon eine geeignete Erklärung von einem Dachdeckermeisterbetrieb ausreicht,
sehen wir dies persönlich, als den unsicheren Weg.
Da diese nachträglich geprüft und freigegeben wird.
Auch haben wir die Sorge, dass sich Änderungen z.B. im Gesetz/Politik sich auf die nachträgliche Gewährung des Steuerbonus auswirken könnten.

Der Vorteil bei einer Einzelmaßnahmen-Föderung über die BAFA liegt ganz klar darin, dass man mit einer Förderzusage
vor der Baumaßnahme sicherer fährt, die Förderung am Schluss auch wirklich ausbezahlt zu bekommen. (persönliche Meinung unserseits)

UPDATE Februar 2024:

Der Antrags- und Zusagestopp für den individuellen Sanierungsfahrplan ist nun vorerst vorbei und es können wieder Anträge gestellt werden.