Ja, als Dachdeckermeister gehört es zum Berufsbild und Ausbildung die Statik von Dachstühle und Dachgauben zu berechnen, aufzureißen und anschließend handwerklich auszuarbeiten und aufzustellen.
Dies ist in der Handwerksordnung geregelt:

§ 1 Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
(2) Die wesentliche Tätigkeit Herstellung und Reparatur von Dachstühlen des Gewerbes Nummer 3 Zimmerer der Anlage A zur Handwerksordnung wird auch dem Gewerbe Nummer 4 Dachdecker der Anlage A zur Handwerksordnung als wesentliche Tätigkeit zugeordnet.“
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/hwoua_g/__1.html