Grundsätzlich dürfen nicht nur Dachdecker, sondern auch Klempner/Spengler und Zimmerer Dachsanierungen anbieten.

Warum es dennoch von Vorteil ist, hier darauf zu achten, dass es sich bei dem ausgewählten Betrieb um einen Dachdecker handelt:

  1. Nur Dachdecker dürfen tatsächlich ALLE bei einer Dachsanierung anfallende Arbeiten ausführen.
    Ein Spengler darf z.B. keine Reparaturen am Dachstuhl ausführen, dies darf ein Dachdecker schon.
    Ein Zimmerer darf keine Dachrinnen, Kamineinfassungen, Gaubenbekleidungen montieren, ein Dachdecker schon.
  2. Beim Spengler spielen die Themen:
    Bauphysik,
    Dacheindeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
    Anforderungen an Dachunterdeckbahnen, Dämmstoffe bzgl. deren Unterdeckplattenanforderungen
    Sturmverklammerungen von Dachsteinen
    usw.
    keine Rolle in deren Ausbildung und Regelwerk.
  3. Bei der Dachsanierung ist es empfehlenswert einen Dachdeckerbetrieb zu wählen, der sich genau darauf spezialisiert hat und zahlreiche Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Dachsanierungen hat.
    Ein Spengler der Dachsanierungen anbietet, sich auch als Dachdecker eingetragen hat und nicht bei der SOKA-DACH als Mitglied eingetragen und somit nicht im Bauhauptgewerbe tätig ist, kann nur einen geringfügigen Anteil an Dachdeckerarbeiten und Dachsanierungen ausführen!
    Denn sobald bei einem Spengler- und Dachdeckerbetrieb, die Arbeiten für Dachsanierungen am Ziegel und Steildach überwiegen, wäre dieser automatisch Pflichtmitglied bei der SOKA-Dach und somit im Bauhauptgewerbe.
    Zusammengefasst bedeutet dies, dass ein Spengler und Dachdeckerbetrieb, der nicht Mitglied bei der SOKA-DACH ist, auch in Wahrheit nur einen geringen Anteil an Dachsanierungen ausführt und somit nur beschränkt darin Erfahrung haben kann.
    Daher kann man seinen möglichen Betrieb auch gezielt nach dessen Mitgliedschaft fragen.
  4. Führt ein Spengler eine Dachsanierung und somit Dachdeckerarbeiten aus, ist es für den Kunden sinnvoll abzuklären, ob auch Dachdeckertätigkeiten bei diesem in der Betriebshaftpflichtversicherung eingetragen sind, damit der Kunde im Schadensfall auch abgesichert ist.