Allgemeine Geschäftsbedingungen | Mertl-Bedachungen GmbH
Stand: 16.09.2024
- 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für alle von uns als Auftragnehmer übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma Mertl-Bedachungen GmbH. Sie gelten ausschließlich. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§ 13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A. - 2 Angebot – Preise
Angebote werden freibleibend erstellt. . Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten binnen 4 Monaten begonnen werden. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird.
Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Sollte sich der Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien des obigen Angebots zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als 5 % nachweislich erhöht oder reduziert haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position.
Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. - 3 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um gewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen. - 4 Vergütung
Gemäß § 632 a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und zahlbar. Dieses gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 8 Tage nach Rechnungszugang fällig. - 5 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Innerhalb dieser Frist können vorliegende Mängel an der Leistung geltend gemacht werden (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür wird Gewähr übernommen.
Für Beschädigungen der Leistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung, Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige nicht durch den Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. - Zwei Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen).
- Fünf Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
- Die Gewährleistung für verbaute Elektroprodukte richtet sich nach den Angaben des jeweiligen Herstellers.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für entsprechend verbaute Elektroprodukte anderer Hersteller und haftet im Falle eines Mangels des Elektroproduktes nicht.
- 6 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gegenseitige Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen. - 7 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. - 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. - 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß gemäß ATV VOB/C-Norm. - 10 Sonstiges
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. - 11 Verbraucherstreitbeilegung
Der AN weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zusätzliche Passagen:
Versicherungsschäden
Bei Versicherungsschäden, wie z. B. Sturmschäden, erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unseren Auftraggebern – d. h. unsere Kunden müssen in Vorleistung gehen. Der Kunde erhält das Geld von seiner Versicherung.
Im Falle von Schäden, die von der Versicherung übernommen werden, wie z. B. Sturmschäden, erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrags stets durch unsere Auftraggeber direkt an uns. Das bedeutet, dass unsere Kunden ggf. in Vorleistung treten müssen. Nach Abschluss der Schadensabwicklung überweist die Versicherung in der Regel den Betrag oder einen Teilbetrag direkt auf das Konto des Kunden, sofern eine entsprechende Versicherungsdeckung des Kunden vorliegt. Die Anerkennung eines Sturmschadens durch die Versicherung sowie die Entscheidung über die volle oder teilweise Übernahme des Schadens liegen nicht in der Verantwortung des Dachdeckers. Der Rechnungsbetrag für die erbrachten Arbeiten ist für den Kunden in voller Höhe fällig, ungeachtet der Entscheidung der Versicherung.
Definition Reparaturversuch
Handelt es sich bei den angebotenen Arbeiten um einen Reparaturversuch, werden die Arbeiten unsererseits nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt und es handelt sich um einen Dienstvertrag, KEINEN Werkvertrag. Hierbei fließen ggf. Faktoren ein, welche nicht durch die angebotenen Arbeiten beeinflusst werden, wie z. B. Zustand des Daches, Bestanddach, Vorleistungen, Gefahr im Verzug, Schadensminimierung. Daher können wir für Reparaturversuche keine Gewährleistung oder Haftung für die Arbeit oder daraus später folgende Schäden und Kosten übernehmen. Gerne erstellen wir Ihnen parallel ein umfangreicheres Angebot, bei dem wir eine Gewährleistung anbieten.
Grundlegende Vertragsbedingungen
Dieses Angebot, samt Verzeichnis von Produkten und Leistungen, ist Eigentum der Mertl-Bedachungen GmbH. Jede Nachahmung, Verwendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt.
Erforderlicher Stromanschluss (230 V mit ca. 3 KW) und falls notwendig Wasser, wird uns bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ausführung der von uns angebotenen Leistung erfolgt nach dem Regelwerk des ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) in der aktuell gültigen Fassung.
Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten
Die Gerüst- und Baustelleneinrichtungserstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Für evtl. auftretende Schäden durch z. B. Drucklast auf Gerüststellflächen, Kranstellflächen, Materialabstellflächen, Baustelleneinrichtungsflächen sowie Beschädigungen an Pflanzen, Sträuchern und Rasenflächen können wir keine Haftung übernehmen.
Das zur Verfügung gestellte Gerüst ist ausschließlich für die von uns durchgeführten Dachdecker- und Spenglerarbeiten vorgesehen und hierfür berechnet.
In der Regel können unsere Dachsanierungsarbeiten ohne verkehrsrechtliche Absperrungen durchgeführt werden. Sollte eine solche Absperrung dennoch notwendig werden, erfolgt die Berechnung gesondert auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten und Gebühren.
Für den Fall, dass Gerüste auf benachbarten Grundstücken oder an angrenzenden Gebäuden aufgestellt werden müssen, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, dies vor Baubeginn eigenständig mit den Nachbarn zu klären und zu vereinbaren.
Es wird vorausgesetzt, dass die Gerüste gemäß der geltenden Aufbau- und Benutzungsanleitung sicher verankert werden können. Die Gerüstlöcher werden nach Abschluss der Arbeiten mit Acryl versiegelt.